Am 04.11.2023 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr wird Wasser und Strom abgelesen und das Wasser abgestellt. Der Zugang zu den Gärten ist vom Pächter zu gewährleisten! Bei Verhinderung des Pächters kann auch ein Gartennachbar oder eine bevollmächtigte Person anwesend sein.
Eine vorherige Ablesung wird es nicht mehr geben!
Information der Landeshauptstadt Dresden, Abt. Straßenverkehrsbehörde an den Vorstand des KGV „Frohe Stunde“ e.V.:
Die vorhandene Zackenlinie zwischen dem KGV „Frohe Stunde“ und der Einfahrt zum Kinderarzt bzw. zur Kita „Pusteblume“, ist eine Grenzmarkierung (Zeichen 299 StVO).
Diese spricht ein Parkverbot im markierten Bereich aus, zusätzliche Verkehrsschilder sind hierfür nicht erforderlich. Im Bereich der Grundstückszufahrten besteht bereits Parkverbot durch die allgemeinen Regeln der StVO.