Willkommen beim KGV „Frohe Stunde“ e.V. Dresden

Ab Samstagmorgen, dem 2. November 2024 ist das Wasser in unserer
Anlage abgestellt!
Die Zählerstände von Wasser- und Elektrozählern werden am

durch die Obmänner erfasst. Gleichzeitig werden durch die Elektrobrigade die Sicherungsbelegung der Wegeverteiler den Gärten zugeordnet und beschriftet.

Zu beachten ist:

  • Die Anwesenheit der Pächter in ihrem Garten ist ab 9:00 Uhr erforderlich.
  • Der Zugang zu den Zählern ist den Ablesern zu gewähren.
  • Die Wasserschächte sind von den Pächtern zu säubern und am Ablesetag ab 9:00 Uhr offen zu halten.
  • Die Wasserzähler sind in einen lesbaren Zustand zu versetzen.
  • Es werden keine zeitlichen Ablesewünsche berücksichtigt sowie keine
    Zettel mit Zählerständen entgegengenommen!

Sollten Sie am Ablesetermin (2. November 2024) aus beruflichen oder
dringenden persönlichen Gründen verhindert sein, beauftragen Sie bitte eine
Person Ihres Vertrauens, welche dem Ableser den Zugang zu Ihren Zählern
gewährt.
Können die Zählerstände nicht abgelesen werden, dies betrifft auch
nichtlesbare oder beschlagene Wasserzähler, wird dem Pächter mit der
Jahresrechnung 2025 ein pauschaler Verbrauch sowie eine Versäumnisgebühr
i. H. v. 20,00 Euro auferlegt.

Der Vorstand im Oktober 2024

 

Information der Landeshauptstadt Dresden, Abt. Straßenverkehrsbehörde an den Vorstand des KGV „Frohe Stunde“ e.V.:

Die vorhandene Zackenlinie zwischen dem KGV „Frohe Stunde“ und der Einfahrt zum Kinderarzt bzw. zur Kita „Pusteblume“, ist eine Grenzmarkierung (Zeichen 299 StVO).

Diese spricht ein Parkverbot im markierten Bereich aus, zusätzliche Verkehrsschilder sind hierfür nicht erforderlich. Im Bereich der Grundstückszufahrten besteht bereits Parkverbot durch die allgemeinen Regeln der StVO.