Wichtige Information!
Das Wasser wird am 25. Oktober 2025 abgestellt!
Die Zählerstände von Wasser- und Elektrozählern werden an diesem Tag ab 09:00 Uhr durch die Obmänner erfasst.
Bitte teilen Sie den Obmännern zur Ablesung mit, ob der Einbau eines neuen Absperrventil an Ihrem Wasserzugang notwendig ist!
Zu beachten ist:
- Die Anwesenheit der Pächter in ihrem Garten ist ab 9:00 Uhr erforderlich.
- Der Zugang zu den Zählern ist den Ablesern zu gewähren.
- Die Wasserschächte sind von den Pächtern zu säubern und am Ablesetag ab 9:00 Uhr offen zu halten.
- Die Wasserzähler sind in einen lesbaren Zustand zu versetzen.
- Es werden keine zeitlichen Ablesewünsche berücksichtigt sowie keine Zettel mit Zählerständen entgegengenommen!
Sollten Sie am Ablesetermin (25. Oktober 2025) aus beruflichen oder dringenden persönlichen Gründen verhindert sein, beauftragen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens, welche dem Ableser den Zugang zu Ihren Zählern gewährt.
Können die Zählerstände nicht abgelesen werden, dies betrifft auch nichtlesbare oder beschlagene Wasserzähler, wird dem Pächter mit der Jahresrechnung 2025 ein pauschaler Verbrauch sowie eine Versäumnisgebühr i. H. v. 20,00 Euro auferlegt.
Der Vorstand
30.09.2025
Information der Landeshauptstadt Dresden, Abt. Straßenverkehrsbehörde an den Vorstand des KGV „Frohe Stunde“ e.V.:
Die vorhandene Zackenlinie zwischen dem KGV „Frohe Stunde“ und der Einfahrt zum Kinderarzt bzw. zur Kita „Pusteblume“, ist eine Grenzmarkierung (Zeichen 299 StVO).
Diese spricht ein Parkverbot im markierten Bereich aus, zusätzliche Verkehrsschilder sind hierfür nicht erforderlich. Im Bereich der Grundstückszufahrten besteht bereits Parkverbot durch die allgemeinen Regeln der StVO.