Information der Landeshauptstadt Dresden, Abt. Straßenverkehrsbehörde an den Vorstand des KGV „Frohe Stunde“ e.V.:
Die vorhandene Zackenlinie zwischen dem KGV „Frohe Stunde“ und der Einfahrt zum Kinderarzt bzw. zur Kita „Pusteblume“, ist eine Grenzmarkierung (Zeichen 299 StVO).
Diese spricht ein Parkverbot im markierten Bereich aus, zusätzliche Verkehrsschilder sind hierfür nicht erforderlich. Im Bereich der Grundstückszufahrten besteht bereits Parkverbot durch die allgemeinen Regeln der StVO.